Software / Updates SELVE USB-RF Gateway
Software-Lizenzvertrag
Stand: 06.11.2015
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Selve GmbH & Co. KG, Werdohler Landstr. 286, 58513 Lüdenscheid (nachfolgend: SELVE) stellt ihren Kunden über ihre Internetseite die Software SELVE USB-RF Gateway inkl. USB-Treiber zum kostenlosen Download zu den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung. Mit dem Download und der Installation erklärt sich der Kunde mit der Geltung der nachfolgenden Bestimmungen einverstanden.
(2) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem ebenfalls auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Handbuch.
(3) Installations- und Konfigurationsleistungen sowie Support sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und werden von SELVE nicht gewährt.
§ 2 Rechteeinräumung
Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes aber nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die Vertragssoftware zu vermieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Haftung
(1) SELVE haftet für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SELVE nur bei Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), wobei die Haftung von SELVE der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
(2) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet SELVE insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von SELVE.
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde darf Ansprüche gegen SELVE nur nach schriftlicher Zustimmung von SELVE auf Dritte übertragen.
(2) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
(5) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anzuwenden.
(6) Erfüllungsort ist Lüdenscheid. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüdenscheid, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahe kommt.